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| Netznutzung
Strom / Entgelte
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1. Grundlage
Grundlage der Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Erkrath GmbH ist die Genehmigung der
Landesregulierungsbehörde Nordrhein-Westsfalen vom 22.3.2007.
Die Preise sind gültig ab 1. Januar 2010.
Die Festlegung von geeigneten
Lastprofilen sowie der Ausgleich von Entnahmeabweichungen
bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Ansprechpartner: Frau Maruyama,
Frau Kriegel
Bei technischen Fragen
und Problemen wenden Sie sich bitte an Herrn Simmet, Tel
02104/ 943 60 42.
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2.
Ermittlung des Netznutzungsentgeltes Bei
der Ermittlung des anzuwendenden Netznutzungsentgeltes wird
grundsätzlich zwischen:
Netzkunden ohne Lastgangzähler
(Haushalte, Kleingewerbe, etc.)
und
Netzkunden mit Lastgangzähler
unterschieden.
Netzkunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh
können unabhängig von
der Jahreshöchstlast nach synthetischen Lastprofilen versorgt
werden. Ein Lastgangzähler ist
nicht erforderlich. Bei Netzkunden mit einem Verbrauch von
mehr als 100.000 kWh ist unabhängig
von der Jahreshöchstleistung ein Lastgangzähler erforderlich.
Jeder Netzkunde, der nach einem syn-
thetischen Lastprofil versorgt wird, hat auf eigenen Wunsch
gegen ein erhöhtes Entgelt die Mög-
lichkeit, die Leistung und den Verbrauch über einen Lastgangzähler
erfassen zu lassen.
Für Lastgangzähler ist eine Zählerfernauslesung erforderlich.
Der Netznutzer stellt dafür als
Kommunikationseinrichtung eine mindestens halbamtsberechtigte
analoge Nebenstelle und nach
Bedarf einen Hilfsspannungsanschluss in unmittelbarer Nähe
der Zählstelle zur Verfügung. Bei
fehlendem oder nicht termingerecht verfügbarem Telekommunikationsanschluss
stellt der Netz-
betreiber die ihm entstehenden Mehraufwendungen dem Netznutzer
in Rechnung. Der Netzbe-
treiber behält sich in diesen Fällen vor, einen kundenunabhängigen
Übertragungsweg und das
notwendige Geräteequipment (GSM-Modem mit Funkantenne u. ä.)
zu installieren. |
2.1
Netzkunden ohne Lastgangzähler:
Für die Netznutzung
von Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzähler gilt
ein reines Arbeitsentgelt. |
2.2
Netzkunden mit Lastgangzähler: Zur
Bestimmung des anzuwendenden Netznutzungsentgeltes bei einem
Netzkunden
mit Lastgangzähler sind folgende Daten erforderlich. |
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Jahresarbeit in kWh
Bei gleichbleibenden Abnahmeverhältnissen können als Anhaltswerte für die Jahresenergie die Werte der letzten Jahresstromabrechnung verwendet werden. |
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Maximale Leistung in kW
Die maximale Leistung wird als ¼-h-Messwert angegeben. Sie ist die höchste in einem
Abrechnungszeitraum für die Dauer einer Viertelstunde in Anspruch genommene mittlere
Leistung. |
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Spannungsebene der Entnahmestelle des Netzkunden
Mittelspannungsebene 10 kV
Niederspannungsebene 0,4 kV |
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Reservenetzkapazität Bei Netzkunden mit eigener Stromerzeugung ist zusätzlich die Höhe der gewünschten
Reservenetzkapazität in kW erforderlich. Aus diesen Daten wird die Jahresbenutzungsdauer
berechnet, die zur Bestimmung des Netznutzungsentgeltes erforderlich ist: |
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Jahresbenutzungsdauer = Jahresarbeit / maximale Leistung
Das Netznutzungsentgelt für Netzkunden mit Lastgangzähler setzt sich aus einem Arbeitsentgelt und einem Leistungsentgelt zusammen. In den Leistungs- und Arbeitsentgelten ist der Gleichzeitigkeitsgrad, der die nicht zeitgleiche Inanspruch- nahme des Netzes durch die Gesamtheit der Netzkunden wiedergibt, berücksichtigt. Das Engelt in EUR/a für die Nutzung des Netzes ergibt sich aus der Summe der Einzelmultiplikation Jahresarbeit mit dem Arbeitsentgelt.
Netznutzungsentgelt = maximale Leistung x Leistungsentgelt + Jahresarbeit x Arbeitsentgelt
Der Netzkunde hat Vorkehrungen zu treffen, dass der Leistungsfaktor zwischen 0,9 induktiv und 1,0 liegt. Bei kapazitivem Leistungsfaktor oder bei Unterschreitung eines Leistungsfaktors von 0,9 induktiv bezahlt der Netzkunde gemäß Preisblatt ein Entgelt.
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3. Aufschlag gemäß Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)
Die Aufschläge sind endkundenspezifisch gestaltet und gelten ab 1.1.2010.
| Aufschlag |
| Letztverbrauchergruppe
A |
0,130
Ct / kWh |
| Letztverbrauchergruppe
B |
0
- 100.000 kWh 0,130 Ct / kWh
ab 100.001 kWh 0,050 Ct / kWh |
| Letztverbrauchergruppe
C |
0
- 100.000 kWh 0,130 Ct / kWh
ab 100.001 kWh 0,025 Ct / kWh |
Die Aufschläge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Letztverbrauchergruppe A |
Zur Letztverbrauchergruppe A gehören Letztverbraucher mit einem
Jahresverbrauch bis 100.000 kWh je Abnahmestelle.
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Letztverbrauchergruppe B |
Zur Letztverbrauchergruppe B gehören Letztverbraucher, deren
Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 100.000 kWh übersteigt,
die jedoch nicht zur Letztverbrauchergruppe C gehören.
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Letztverbrauchergruppe C |
Zur Letztverbrauchergruppe C gehören Letztverbraucher, deren
Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 100.000 kWh übersteigt,
die dem Produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und
deren Stromkosten im vorausgegangenen Kalenderjahr vier Prozent
des Umsatzes überstiegen haben.
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4. Strukturmerkmale
Die Netzbetreiber haben sich in der Verbändevereinbarung II Plus verpflichtet, sich ent- sprechend den dort genannten Werten in eine von 18 Strukturklassen je Spannungsebene einzuordnen. Dies soll den Vergleich mit anderen und ähnliche Merkmale aufweisenden Netzbetreibern erleichtern. Für die Stadtwerke Erkrath GmbH lauten die Klassifizierungsmerkmale:
| Spannungsebene |
Einwohnerdichte |
Abnahmedichte |
Verkabelungsgrad |
Region |
| |
(Einwohner/km²) |
(MWh/km²) |
%
|
|
| Mittelspannung |
|
6.444 |
95,8 |
West |
| Niederspannung |
1.810
|
|
96,0 |
West |
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Entgelte für die Netznutzung, gültig ab 1.1.2010
Jahresleistungspreissystem für die Entnahme mit Lastgangzählung
|
Jahresbenutzungsdauer:
bis 2500
Vollbenutzungsstunden
|
Jahresbenutzungsdauer:
über 2500
Vollbenutzungsstunden |
| Netz-
oder Umspannebene |
Leistungspreis
Euro/kWa |
Arbeitspreis
ct/kWh |
Leistungspreis
Euro/kWa |
Arbeitspreis
ct/kWh |
| Mittelspannungsnetz
(MSP) |
6,81 |
2,26 |
49,64 |
0,54 |
| MSP
mit Umspannung zur Niederspannung |
7,68 |
2,67 |
60,33 |
0,56 |
| Niederspannungsnetz |
12,78 |
4,23 |
93,13 |
1,02 |
Preise zuzüglich gesetzlicher Abgaben (Konzessionsabgabe, KWK-Aufschlag) sowie Umsatzsteuer.
Jahresleistungspreissystem für die Entnahme mit Lastgangzählung - Netzreserve
|
Inanspruchnahme
der Netzreserve |
| Netz-
oder Umspannebene |
0
h/a - 200 h/a
Euro/kWa |
200
h/a - 400 h/a
Euro/kWa |
400
h/a - 600 h/a
Euro/kWa |
| Mittelspannungsnetz
(MSP) |
24,32 |
29,19 |
34,05 |
| MSP
mit Umspannung zur Niederspannung |
27,43 |
32,91 |
38,40 |
| Niederspannungsnetz |
45,63 |
54,75 |
63,88 |
Preise zuzüglich gesetzlicher Abgaben (Konzessionsabgabe, KWK-Aufschlag) sowie Umsatzsteuer.
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Entnahme ohne Lastgangzählung
Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher Bedarf, gewerblicher Bedarf und sonstiger Bedarf
| |
Arbeitspreis
Ct/kWh |
| Entnahme
ohne Leistungsmessung |
5,51 |
Preise zuzüglich gesetzlicher Abgaben (Konzessionsabgabe, KWK-Aufschlag) sowie Umsatzsteuer.
Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen
| |
Arbeitspreis
Ct/kWh |
| Entnahme
durch Elektro-Speicherheizungen |
2,00 |
| Entnahme
durch Wärmepumpen |
3,80 |
Preise zuzüglich gesetzlicher Abgaben (Konzessionsabgabe, KWK-Aufschlag) sowie Umsatzsteuer.
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Preise
für Mehr- und Mindermengen
Die Preise für Mehr- und
Mindermengen übernehmen wir vom Bundesverband der Energie-
und Wasserwirtschaft (bdew), der diese auf der Basis von
EEX-Börsenpreisen ermittelt und auf seiner Internetseite
unter folgender Adresse veröffentlicht:
http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_Mehr-_Mindermengenabrechnung
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Preise für Messung und Abrechnung, gültig ab 1.1.2010
Entnahme mit Lastgangzählung
| Spannungsebene
der Messung |
Preis je
Zähler |
|
Messstellenbetrieb
Euro/a |
Messung
Euro/a |
Abrechnung
Euro/ a |
| Mittelspannungsnetz
Lastgangzählung (1) |
595,00 |
105,00 |
84,00 |
| Umspannungsebene
MSP/NSP Lastgangzählung (1) |
294,00 |
105,00 |
84,00 |
| Niederspannungsnetz
Lastgangzählung (2) |
294,00 |
105,00 |
84,00 |
Preisabschlag bei kundenseitig
gestelltem Wandlersatz
| |
Euro/a |
| Mittelspannung |
160,00 |
| Niederspannung |
20,00 |
Preise zuzüglich Umsatzsteuer.
| (1) |
Messdatenerfassung auf ¼ h-Basis, Fernübertragung der
Messdaten, Datenaufbereitung, monatliche Datenbereitstellung,
Abrechnung der Netznutzung |
| (2) |
Zähldatenerfassung
und -aufbereitung, jährliche Datenbereitstellung, Abrechnung
der Netznutzung. |
Bereitstellung von Messdaten für Entnahme mit Lastgangzählung
| |
Euro/
a |
| Tägliche
Übermittlung der Messdaten per E-Mail |
900,00 |
Preise zuzüglich Umsatzsteuer.
Entgelte für Messung
und Abrechnung
Entnahme ohne Lastgangzählung
| |
Preis je
Zähler |
|
Messstellenbetrieb
Euro/a
|
Ablesung
Euro/a
|
Abrechnung
Euro/ a
|
| Niederspannungsnetz
Eintarifzähler |
7,80 |
3,00 |
7,00 |
| Niederspannungsnetz
Zweitarifzähler |
20,54 |
3,00 |
7,00 |
| Prepaymentzähler |
150,00 |
3,00 |
7,00 |
| Schaltgerät |
7,50 |
|
|
| Wandler
Niederspannung |
20,00 |
|
|
| Smart
Meter Zusatzgerät |
auf
Anfrage |
Preise zuzüglich Umsatzsteuer. |
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