Messwesen

Voraussetzung für die Übernahme der Messung für Erdgas (Gas) oder elektrische Energie (Elt) durch einen Messdienstleister im Netzgebiet der Stadtwerke Erkrath GmbH ist der Abschluss eines Messrahmenvertrags mit der Stadtwerke Erkrath GmbH.
Messrahmenvertrag Gas
Messrahmenvertrag Elt
 

Voraussetzung für die Übernahme des Messtellenbetriebes für Erdgas (Gas) oder elektrische Energie (Elt) duch einen Messtellenbetreiber im Netzgebiet der Stadtwerke Erkrath GmbH ist der Abschulss eines Messstellenrahmenvertrages Elt mit der Stadtwerke Erkrath GmbH.

Messstellenrahmenvertrag Gas
Messstellenrahmenvertrag Elt

 


 
     
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